Bürgerverein
Beitragsordnung
rechtliche Grundlage:
§6 der Satzung
Zur Finanzierung der Vereinsarbeit wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet. jährlichen Beiträge sind bei Beitritt sofort und ansonsten bis zum 15. März des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen.
Beitragshöhe:
(gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 10.01.2009 und
Ergänzungsbeschluss der Mitgliederversammlung vom 10. Februar 2009)
Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 25,00 €. Für neue Mitglieder werden in angefangenen Jahren Mitgliedsbeiträge in Höhe von 2,50 € pro Monat des ersten Jahres erhoben.
Angehörige von Vereinsmitgliedern, Bezieher von ALG II oder Grundsicherung sowie Schüler und Studenten zahlen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 15,00 € pro Jahr.
Ermäßigungen gelten nur, solange die Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 erfüllt sind. Mitglieder, die die Voraussetzungen für einen ermäßigten Beitrag erfüllen, zahlen in angefangenen Jahren einen Beitrag in Höhe von 1,50 € pro Monat.
Fördermitglieder zahlen einen freiwilligen Beitrag, über dessen Höhe sie selbst entscheiden.